- 6. Juni 2024
- Heike Abraham
Priorisierung bei Förderanträgen erforderlich
Priorisierung bei Förderanträgen erforderlich
Die gute Nachricht: Es stehen in diesem Jahr weiterhin Fördermittel für die Wiederbewaldung der Schadflächen zur Verfügung.
In diesem Jahr hat es eine deutlich höhere Nachfrage nach Fördermitteln gegeben als in den vergangenen Jahren. Neben Förderanträgen zur Wiederbewaldung haben auch viele Waldbesitzende begonnen, die Wege mit staatlicher Finanzhilfe auszubessern. Um sich einen Überblick über bereits verausgabte, bewilligte und durch vorzeitigen Maßnahmenbeginn befindlichen Vorhaben zu verschaffen, war es im April zu einem vorübergehenden Bewilligungsstopp gekommen. Nach diesem Kassensturz wurde klar, dass bei unverminderter Antragslage die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Mittel nicht für alle Förderprojekte ausreichen werden.
Bereits heute liegen den Bewilligungsbehörden mehr Anträge vor, als mit den bereitstehenden Mitteln bewilligt werden können.
Daher hat sich das Land, in Abstimmung mit den Waldbesitzerverbänden, entschlossen, die noch verfügbaren Mittel in Höhe von gut 3,3 Mio. Euro in erster Linie in die Wiederaufforstung der Schadflächen fließen zu lassen.
Das Ministerium schreibt dazu am 3.6.2024 (Auszug):
… zur Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Bewältigung der Kalamitäten wurden … bis Ende 2023 über 125 Mio. Euro zur Unterstützung der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer ausgezahlt. … Die unter Berücksichtigung der Bundesmittel noch verfügbaren Haushaltsmittel (für 2024) werden aller Voraussicht nach nicht ausreichen, um alle erwarteten Förderanträge … zu bedienen. Aus diesem Grunde ist eine Priorisierung des Mitteleinsatzes notwendig. Der Schwerpunkt der Mittelverwendung soll in Abstimmung mit den Waldbesitzverbänden auf der Wiederbewaldung liegen.
Es wird daher folgende Priorisierung bei der Bewilligung angewendet:
1. Priorisierung der Anträge zur Wiederbewaldung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
2. Budgetierung von Wegebauanträgen auf insgesamt bis zu 4,0 Mio. Euro. Priorität hat hierbei die Bewilligung von Anträgen mit genehmigtem vorzeitigem Maßnahmenbeginn.
Es wird empfohlen keine weiteren Anträge zur Förderung von Wegebaumaßnahmen mehr zu stellen. Sollten später im Jahr noch Mittel verfügbar sein, können ggf. weitere Anträge bewilligt werden. Hierfür reicht das bereits vorliegende Antragsvolumen voraussichtlich aus. Durch die getroffenen Maßnahmen können Anträge für die Herbstpflanzung in Höhe von rd. 3,3 Mio. Euro bewilligt werden.
Angesichts der Haushaltslage des Landes NRW ist nicht damit zu rechnen, dass „neue Geldmittel“ aufgetan werden. Die Schwerpunktsetzung ist daher alternativlos vor dem Hintergrund der nordrheinwestfälischen Schadflächen.
Allerdings sind die Kofinanzierungsmittel des Bundes bislang den Ländern nur zu 25 % des ursprünglich geplanten Volumens zugewiesen worden. Sollten die restlichen 75 % im Laufe des Jahres folgen, könnten auch für Nordrhein-Westfalen im Herbst weitere Mittel bereitstehen. Für eine zügige Freigabe setzen wir uns zusammen mit unserem Dachverband intensiv ein. Doch diese Entwicklung ist derzeit in keiner Weise kalkulierbar.
Allen Waldbesitzenden, die im Herbst eine geförderte Wiederaufforstung planen, kann daher nur wärmstens empfohlen werden, den dazugehörigen Antrag schnellstmöglich zu stellen.
Weiterhin raten wir dringend, erst nach Bewilligung der geplanten Maßnahme mit den Arbeiten zu beginnen. Eine Bewilligung auf einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist nicht ausreichend und noch keine Förderzusage!
Ihr
Waldbauernverband NRW e.V.
Auszug aus dem Newsletter des Waldbauernverband e.V.